AI Founder Fellowship
Empowering AI Researchers to create the next Generation of Deep-Tech Startups
Bewerbungsfrist: 15.12.2024
MISSION KI bietet 10 Promovierenden in dem Gebiet der künstlichen Intelligenz (KI) die Möglichkeit, ihre Forschung parallel zu ihrem Promotionsstudium in tragfähige Gründungsprojekte zu überführen. Mit unserem AI Founder Fellowship schafft die MISSION KI dafür die erforderlichen Rahmenbedingungen und Freiräume für Nachwuchsforschende.
Im AI Founder Fellowship sollen die Anwendbarkeit der KI-Forschung der Programmteilnehmenden (sog. „Fellows”) sowie deren Marktpotenziale systematisch erarbeitet und validiert werden. Die Fellows erarbeiten einen Business Plan und stellen diesen in Form eines Investoren-Pitches vor. Die Pitch-Veranstaltung bietet detailliertes Feedback zur Attraktivität des Gründungsvorhabens für potenzielle Investoren.
Rahmenbedingungen
Das AI Founder Fellowship steht Promovierenden aller Fachbereiche und Disziplinen an deutschen Hochschulen offen, die eine Unternehmensgründung anstreben, um ihre eigene Forschung mit einem nachweislichen KI-Bezug oder eine KI- Anwendung mit signifikantem Innovationspotenzial in den Markt zu bringen.
Erfolgreiche Bewerberinnen und Bewerber erhalten folgende Unterstützungsleistungen, um die Überführung ihrer KI-Forschung in marktorientierte Gründungsvorhaben zu beschleunigen:
Finanzielle Unterstützung (E13 TVöD, bis zu 50%-Teilzeitstelle) während der Programmlaufzeit (Februar 2025 - Oktober 2025),
ein Curriculum zum Aufbau von Gründungsvorhaben und -kompetenzen (drei dreitägige Workshops),
Venture Developer, die den Teamaufbau und die Geschäftsmodellentwicklung unterstützen,
einen Sciencepreneur als Sparringspartner für KI-Themen,
Vernetzung zum Innovations- und Qualitätszentrum Kaiserslautern sowie Unterstützung für Rechenkapazitäten, Datenzugänge und weitere IT-Services,
Mentorinnen und Mentoren aus der Wirtschaft.
Diese Initiative wird von MISSION KI und dem Bundesministerium für Digitales und Verkehr gefördert.
Zulassungskriterien
Promovierende aller Fachbereiche und Disziplinen an deutschen Hochschulen können sich für eine Teilnahme im Rahmen des Fellowship-Programms bewerben. Bewerbende sollten die folgenden Kriterien erfüllen.
Zulassungskriterien
nachweislich Forschung betreiben, die sich inhaltlich mit der Anwendung oder der Weiterentwicklung von KI befasst,
eine initiale Verwertungs- bzw. Geschäftsidee mit signifikanten Innovationspotenzial auf Basis ihrer Forschung vorlegen,
bereit sein, während des Fellowship-Programms einen Business Plan und einen Investoren-Pitch zu erarbeiten,
sich bereit erklären, an den im Rahmen des Fellowship-Programms vorgesehenen Kursen und Aktivitäten teilzunehmen.
Bis zu drei Fellows können gemeinsam ein Fellowship-Projekt einreichen. Das Vorhandensein von Kooperationspartnern ist keine Voraussetzung für die Programmteilnahme und ist nicht bewertungsrelevant.
Programmstruktur
Das Programm beginnt im Februar 2025 und läuft bis Ende Oktober 2025.
Hinweis: Bis zu drei Antragstellende können sich für ein gemeinsames Projekt bewerben.
Unterstützungsleistungen im Detail
Unterstützungsleistungen
Im Rahmen des Fellowship-Programms erhalten Programmteilnehmende eine finanzielle Unterstützung durch acatech (die Deutsche Akademie der Technikwissenschaften, die die MISSION KI-Initiative trägt) in Form eines E13 TVöD bis zu 50%-Vertrags (in der Regel ergänzend zu einem bestehenden Arbeitsvertrag mit der betreffenden Hochschule). Diese Regelung stellt Kontinuität für die Fellows im Hinblick auf die wissenschaftliche Betreuung, ihre Hochschulzugehörigkeit und ihren Hochschulvertrag sicher.
Bootcamps stellen einen zentralen Bestandteil des Fellowship-Programms dar. Sie werden in englischer Sprache angeboten und sollen Fellows mit dem erforderlichen technischen und betriebswirtschaftlichen Knowhow ausstatten, welches sie für ihre gründungsbezogenen Vorhaben benötigen.
Um die Umsetzung des Curriculums innerhalb der Gründungsprojekte der Fellows sicherzustellen, bieten wir den Programmteilnehmenden operative Unterstützung durch Venture Developer. Zusätzlich begleiten Projektmanager der MISSION KI Fellows auf ihrem Weg durch das Curriculum in monatlichen Status Meetings.
Die Weiterentwicklung der Technology-Roadmaps der Fellows wird durch einen kontinuierlich ansprechbaren, renommierten Experten auf dem Gebiet der KI (Sciencepreneur für KI-Themen) und Mentorinnen und Mentoren aus der Wirtschaft begleitet.
Das Fellowship-Programm bietet umfangreiche Möglichkeiten zur Vernetzung und Zugang zu potenziellen Mitgründenden, Mentorinnen und Mentoren und Unternehmen, die mit MISSION KI zusammenarbeiten (MISSION KI ist bspw. in den Bereichen KI-Zertifizierung und Vernetzung von Datenräumen aktiv).
Bewerbungsverfahren
Bewerbungen sind ausschließlich in englischer Sprache und elektronisch in einer E-Mail einzureichen (max. 20 MB). Bitte stellen Sie sicher, dass die Dokumente vollständig lesbar und maschinenverarbeitbar sind. Bewerbungen müssen vollständig sein und alle erforderlichen Informationen enthalten - bitte beachten Sie die Checkliste im Dokument „Förderaufruf“.
Von jeder Kandidatin/ jedem Kandidat sind folgende Unterlagen einzureichen (siehe im Förderaufruf, §6):
Formular A: Administrative Information
Formular B: Details of the Proposal
Formular C: Supervisor's Consent (auszufüllen vom Lehrstuhlinhaber / Promotionsbetreuenden)
Lebenslauf
Anschreiben (max. 1 Seite)
Kopie der letzten Abschlüsse und Zeugnisse
Bitte beachten Sie, dass bis zu drei Antragstellende gemeinsam an einem Fellowship-Projekt / Startup-Projekt arbeiten und alle Antragstellenden gemeinsam die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen können, dass aber alle das Einreichungsverfahren einzeln durchlaufen müssen. Bitte verweisen Sie in den Unterlagen auf Ihre Antragspartner und fügen Sie eine kurze Beschreibung (max. 1 Seite) des Teams und der Rollen der Team-Mitglieder im Fellowship-Projekt in einem separaten Dokument bei.
Proposals können unter AiFellowship@acatech.de bis zum 15. Dezember 2024 eingereicht werden. Für Fragen stehen wir Ihnen unter dieser E-Mail-Adresse zur Verfügung.
Mit der Einreichung Ihrer Bewerbung willigen Sie in die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ein, soweit diese für die Durchführung des Bewerbungsverfahrens und die Umsetzung des Fellowship-Programms erforderlich sind. Die Einzelheiten der Datenverarbeitung entnehmen Sie bitte unserer Datenschutzerklärung.
Kontakt und weitere Informationen
Haben Sie Fragen zum AI Founder Fellowship oder zum Bewerbungsprozess? Kontaktieren Sie uns!
Häufige Fragen zum AI Founder Fellowship
1. Wie ausgereift muss die Gründungsidee für die einzureichenden Fellowship-Projekte sein?
Initiale Gründungsideen sind ausreichend. Bewertungsrelevant ist, dass diese Ideen signifikante Innovationspotenziale aufweisen und daher sowohl aus wissenschaftlicher als auch aus wirtschaftlicher Sicht einen gewissen Neuheitsgrad und Marktchancen besitzen. Das AI Founder Fellowship zielt darauf ab, gründungsrelevante Kompetenzen zu stärken. Die marktreife Ausarbeitung der Gründungsideen ist im AI Founder Fellowship vorgesehen.
2. Was bringt mir das AI Founder Fellowship?
Das AI Founder Fellowship hat folgende Programmelemente [Näheres siehe im Dokument "Förderaufruf" §3]:
· Finanzielle Förderung für innovative KI-Gründungsideen
· Fachliche Qualifizierung und Investoren-Präsentationen
· Operative Unterstützung und Tech-Coaching
· Nutzung von Rechenkapazität, Datenzugänge und Vernetzung
3. Wer hat die Programmleitung?
Die Programmleitung hat MISSION KI.
4. Wer sitzt in der Jury zur Auswahl der Kandidatinnen und Kandidaten?
Die Jury wird sich aus Mitgliedern von MISSION KI und Expertinnen und Experten aus dem Netzwerk von acatech und MISSION KI zusammensetzen.
5. Muss ich meine Gründungsidee vor der Jury verteidigen?
Nein. Die Jury entscheidet anhand der Bewerbungsunterlagen.
6. Können Doktorandinnen und Doktoranden mit Anstellungen an deutschen Hochschulen an dem AI Founder Fellowship teilnehmen?
Ja. Das AI Founder Fellowship richtet sich explizit an Promovierende an deutschen Hochschulen und steht Bewerberinnen und Bewerbern aller Fachbereiche und Disziplinen offen. Das AI Founder Fellowship ergänzt bestehende Beschäftigungsverhältnisse der Promovierenden während der Programmlaufzeit: Fellows sind während der Programmlaufzeit befristet bei acatech - Deutsche Akademie der Technikwissenschaften - im Rahmen eines Arbeitsvertrags (E13 TVöD bis max. 50%) angestellt. In Abhängigkeit der individuellen Bedürfnisse der Kandidatinnen und Kandidaten kann eine Teilzeitanstellung in geringerem Umfang vereinbart werden. Teilzeitanstellungen stellen die Kontinuität der Anbindung an die Heimat-Hochschulen sicher. Eine Teilnahme Promovierender, die vor oder während der Programmlaufzeit nicht an einer Hochschule oder Forschungsinstitution beschäftigt sind, ist möglich.
7. Können Kandidatinnen und Kandidaten, die an außeruniversitären Forschungseinrichtungen oder bei Unternehmen beschäftigt sind und an einer deutschen Hochschule promovieren, an dem AI Founder Fellowship teilnehmen?
Ja. Das AI Founder Fellowship steht Bewerberinnen und Bewerbern aller Fachbereiche und Disziplinen offen, die an deutschen Hochschulen promovieren. Die Mitwirkung von Personen, die keine Fellows sind, ist im Rahmen eines „Assoziierten-Status“ möglich (siehe Frage 8).
8. Können Personen, die die Zulassungsvoraussetzungen nicht erfüllen, an den Fellowship-Projekten mitwirken?
Ja. Zum einen können sich Gründungsteams bewerben (siehe Frage 9.). Darüber hinaus ist eine Mitwirkung von Einzelpersonen, die die Zulassungsvoraussetzungen nicht erfüllen, jedoch eine wichtige Aufgabe im Rahmen eines Fellowship-Projekts übernehmen, möglich. Nach Zustimmung der Programmleitung kann diesen Personen ein „Assoziierten-Status“ gewährt werden. Assoziierte werden Teil des Fellowship-Projektteams und können an allen für sie relevanten Veranstaltungsformaten im Rahmen des Curriculums teilnehmen. Eine finanzielle Unterstützung assoziierter Teilnehmender ist ausgeschlossen.
9. Können sich Gründungsteams bewerben und muss dann jede Fellow Kandidatin bzw. jeder Fellow Kandidat promovieren?
Bis zu drei Fellows können gemeinsam im Rahmen eines Fellowship-Projektes kollaborieren. Alle Kandidatinnen und Kandidaten eines gemeinsamen Fellowship-Projektes müssen die Zulassungskriterien gemeinsam erfüllen und ihre Bewerbungen einzeln einreichen (die jeweils identische Darlegung der technischen Projektbeschreibung ist zulässig). Das heißt, in einem Fellowship-Projektteam muss mindestens ein Fellow promovieren. Weiteren Personen, die im Laufe des Programms die Fellowship-Projekte unterstützen und die die Zulassungskriterien nicht erfüllen, kann ein Assoziierten-Status gewährt werden (siehe Frage 8).
10. Können potenzielle Mitgründerinnen und -gründer oder Team-Mitglieder, die während der Programmlaufzeit hinzukommen, am AI Founder Fellowship teilnehmen?
Das AI Founder Fellowship zielt ausdrücklich darauf ab, den Teamaufbau der Fellowship-Projekte zu unterstützen. Venture Developer unterstützen Fellows bei der Suche nach geeigneten Mitgründerinnen und -gründern sowie Team-Mitgliedern (siehe Frage 14). Nach Zustimmung der Programmleitung kann diesen Kandidatinnen und Kandidaten ein „Assoziierten-Status“ gewährt werden (siehe Frage 8).
11. Was, wenn ein Fellowship-Projektteam während der Programmlaufzeit auseinandergeht?
Nach Zustimmung der Programmleitung kann das Gründungsvorhaben als Einzelvorhaben des Fellows oder mit einem neuen Fellowship-Projektteam fortgeführt werden.
12. Muss ich etwas zurückzahlen, wenn ich aus dem AI Founder Fellowship vorzeitig aussteige?
Nein.
13. Wie unterstützen Mentorinnen und Mentoren die Programmteilnehmenden?
Mentorinnen und Mentoren bringen ihre Branchen- und Wirtschaftsexpertise zur Fortentwicklung der Fellowship-Projekte ein. Mentorinnen und Mentoren werden für jedes Fellowship-Projekt individuell zu Beginn des Programms aus einem breiten Netzwerk von Fachexpertinnen und -experten aus Wirtschaft und Wissenschaft ausgewählt. Die Mentorinnen und Mentoren beraten die Fellows entsprechend deren Bedarf.
14. Wie unterstützen Venture Developer die Programmteilnehmenden?
Als Expertinnen und Experten im Aufbau digitaler Unternehmen unterstützen Venture Developer Programmteilnehmende insbesondere bei der operativen Umsetzung ihrer Fellowship-Projekte. Dies schließt die Suche nach geeigneten Team-Mitgliedern, Coaching-Angebote zum Geschäftsmodellaufbau, Marktpotenzialanalysen, die Unterstützung bei der Erstellung von Businessplänen sowie den Aufbau und das Testen von Prototypen ein.
15. Wie unterstützt der Sciencepreneur die Programmteilnehmenden?
Der Sciencepreneur unterstützt bei der Überleitung der Forschung in vermarktbare KI-Produkte oder Dienste. Der Sciencepreneur steht den Fellows als Tech-Coach und Sparringspartner für KI-Themen zur Seite.
16. Wer ist der Sciencepreneur?
Der Sciencepreneur für das AI Founder Fellowship ist Prof. Dr. Matthias Nießner (Inhaber des Lehrstuhls für Computer Vision and Artificial Intelligence an der TUM) und Gründer des Unicorns Synthesia mit ausgewiesenem exzellentem wissenschaftlichem Track Record sowie nachweislichen Erfahrungen in der Gründung von Unternehmen aus der Wissenschaft und der Kommerzialisierung von Spitzenforschungsergebnissen.
17. Wie erhalten Fellows Zugang zu Rechenkapazität, Daten und IT-Dienstleistungen?
Fellows werden zum Innovations- und Qualitätszentrum Kaiserslautern der MISSION KI vernetzt. Hier erhalten Fellows insbesondere Unterstützung bei der Nutzung von Rechenleistungen und Trainingsdaten.
Für die Nutzung von Rechenkapazitäten, Datenzugängen und für weitere IT-Services stehen den Programmteilnehmenden jeweils Sachleistungen im Gegenwert von bis zu 15.000 € (pro Fellow) zur Verfügung. Für Fellowship-Projekte mit mehreren Programmteilnehmenden werden der Anzahl der beteiligten Fellows entsprechende Mittel bereitgestellt (bis max. drei Fellows).
18. Gibt es besondere Regelungen bezüglich der Anmeldung von Schutzrechten und IP?
Im Rahmen des AI Founder Fellowships soll Forschung in Gründungsvorhaben eingebracht werden. Die Umsetzenden des Programms (MISSION KI / acatech) treten alle etwaigen Nutzungsrechte an geistigem Eigentum aus dem Gründungsvorhaben ab und streben keine Beteiligung an Patenten an. Die Verwertung erfolgt zu den Bedingungen der Heimat Hochschulen oder Organisationen und liegt in der Verantwortung der Fellows.
19. Können Programmteilnehmende bereits während des Programms ein Unternehmen gründen?
Ja. Das Programmende muss für die Gründung nicht abgewartet werden. Für die Restlaufzeit des Programms muss dann eine Abstimmung mit der Programmleitung erfolgen.
20. Erhalten Programmteilnehmende Unterstützung bei der Suche nach Anschlussfinanzierungen?
Das AI Founder Fellowship bereitet Fellows auf die Nutzung unterschiedlicher Finanzierungsformen (bspw. Venture Capital) vor. Dies ist ein wesentlicher Bestandteil des Curriculums. Am Ende des Programms wird ein Investoren Pitch durchgeführt.
21. Welche Unterlagen muss ich als Kandidatin/Kandidat einreichen?
Jeder Kandidat/ jede Kandidatin muss alle Unterlagen einreichen. [Näheres siehe im Dokument "Förderaufruf", §6].
· Formular A: Administrative Information
· Formular B: Details of the Proposal
· Formular C: Supervisor’s Consent
· Lebenslauf
· Anschreiben (max. 1 Seite)
· Kopie der letzten Abschlüsse und Zeugnisse
Sollten sich mehrere Bewerberinnen und Bewerber (bis zu drei je Projekt) mit einem gemeinsamen Vorhaben bewerben, ist von jeder Kandidatin/ jedem Kandidaten eine separate Bewerbung einzureichen. Fügen Sie in diesem Fall bitte auch Folgendes bei:
eine kurze Beschreibung (max. 1 Seite) des Teams und der Rollen der Team-Mitglieder im Gründungsvorhaben in einem separaten Dokument.
22. Müssen die Bewerbungsunterlagen in Papierform vorliegen?
Nein. Siehe Dokument "Förderaufruf", §8.
23. Kann ich wegen Fehlern beim Ausfüllen der Formulare von Verfahren ausgeschlossen werden?
Die Programmleitung kann Kandidatinnen und Kandidaten um Erläuterung bzw. Korrektur von (kleineren) formellen Fehlern bitten.
24. Kann ich fehlende Bewerbungsunterlagen nachreichen oder eingereichte Unterlagen ergänzen, nachdem ich meine Bewerbung eingereicht habe?
Die Programmleitung kann Kandidatinnen und Kandidaten um eine Nachreichung von Unterlagen bitten.
25. Kann ich meine Bewerbung zurückziehen?
Ja.
26. Kann ich mehrere Bewerbungen einreichen?
Ja. Aber bitte jeweils darauf hinweisen. Bei Überzeichnung des Programms werden Mehrfachbewerbungen nach Abstimmung der Programmleitung mit dem Kandidaten/ der Kandidatin priorisiert.
27. Wie werden meine Gründungsideen geschützt?
Gründungsideen werden durch Geheimhaltungsvereinbarungen (Non-Disclosure Agreements) zwischen den Programmteilnehmenden sowie allen an der Programmdurchführung beteiligten Personen geschützt (siehe auch Frage 18).
28. Wann findet ein zweiter Jahrgang des AI Founder Fellowship statt?
Das AI Founder Fellowship wurde als Pilotmaßnahme im November 2024 initiiert. Vorbehaltlich einer positiven Evaluation der Pilotmaßnahme sind ein zweiter Förderaufruf im November 2025 und weitere in Folge vorgesehen.